Berlin: (hib/VOM) Die Steuerbefreiung von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften hat nach Auffassung der Bundesregierung "althergebrachte Beteiligungsstrukturen" deutscher Unternehmen aufgebrochen. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/2196) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1951). Die Fraktion hatte sich nach den Gründen für die 2002 in Kraft getretene Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen der Kapitalgesellschaften und von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften erkundigt. Nach Darstellung der Regierung bietet die Steuerfreiheit eine Chance, die Marktstellung und die Finanzposition der
Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu verbessern. Daher sei nicht geplant, die Vorschrift zu streichen. Die Regierung weist darauf hin, dass mit einer Streichung auch die steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten verbunden wäre.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf