Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung erwartet für Familien mit Kindern kaum negative Auswirkungen durch die Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld von derzeit 27 auf 25 Jahre. Die finanziellen Auswirkungen würden bereits im Einkommenssteuergesetz berücksichtigt, heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/2099) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1816) der Fraktion Die Linke. So könne ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung seines Kindes bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Das Existenzminimum eines Kindes in Ausbildung sei damit auch weiterhin steuerfrei gestellt, schreibt die Regierung.
Nach ihren Informationen sind vom Wegfall des Kindergeldes aufgrund der niedrigeren Altergrenze gut 450.000 Kinder betroffen. Die Regierung glaubt nach eigenen Angaben nicht, dass sich dadurch die Chancengleichheit im Bildungswesen verringert. Da sie Auszubildende in einem bereits fortgeschrittenen Alter betreffe, sei nicht zu befürchten, dass sie ihre Ausbildung abbrechen müssen, weil sie kein Kindergeld mehr erhalten. Die Regierung sieht diese Gefahr durch das neue Studienkreditprogramm der KfW-Bankengruppe gebannt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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