Berlin: (hib/WOL) Da die geltenden Gesetze asylrechtlichen Schutz bei Verfolgung wegen Homosexualität bieten, sieht die Regierung keinen Bedarf, bestehendes Recht zu ändern. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/2142) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1824) zur rechtlichen Situation homosexueller Flüchtlinge in Deutschlang und zu den Bürger- und Menschenrechten von Lesben, Schwulen und Transsexuellen in Afghanistan, im Iran und im Irak. Die Regierung macht deutlich, dass sie eine "in die Privatsphäre zurückgezogene" Ausübung der Sexualität für grundsätzlich zumutbar hält, um politische Verfolgung zu vermeiden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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