Im Bundestag notiert: Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
Finanzen/Unterrichtung - 19.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
lehnt einen Änderungsvorschlag des Bundesrates zum
Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
und anderer Vorschriften (
16/1937) ab. Dies geht aus ihrer
Gegenäußerung (
16/2210) zur Stellungnahme des Bundesrates
hervor. Dabei geht es um die Vermittlung von
Versicherungsverträgen durch
Rückversicherungsunternehmen. Dass diese zulässig sei, so
die Bundesregierung, sei eine Selbstverständlichkeit und
bedürfe "keiner ausdrücklichen Regelung", wie sie die
Länderkammer gefordert hatte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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