Im Bundestag notiert: Entwicklungszusammenarbeit mit
Usbekistan
Auswärtiges/Antwort - 21.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit mit Usbekistan stehen in keinem
Zusammenhang mit Beschränkungen, die die EU-Staaten gegen das
zentralasiatische Land beschlossen haben. Darauf verweist die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2199) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1901). Die EU hatte im vergangenen November
nach gewalttätigen Ausschreitungen in der Stadt Andischan
Sanktionen gegen das Land verhängt. Die
Entwicklungszusammenarbeit mit Usbekistan Land diene jedoch dazu,
die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu
verbessern, und sei von den Sanktionen nicht betroffen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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