Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit
ab Januar 2007
Familie/Antwort - 26.07.2006
Berlin: (hib/WOL) Der Erlass neuer
Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Elternzeit
ist wegen des Außerkrafttretens des
Bundeserziehungsgeldgesetzes am 31. Dezember 2006 erforderlich.
Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
16/2259) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2136). Auf die Elternzeit finden damit
unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab 1. Januar
2007 die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) Anwendung. Die Regierung bestätigt, sie beabsichtige
eine inhaltsgleiche Übernahme der bisherigen Vorschriften in
das neue Recht. Es sollen lediglich redaktionelle Änderungen
im Sprachgebrauch vorgenommen werden. Dies gilt besonders für
den Begriff "Elternzeit", der künftig statt der Formulierung
"Erziehungsurlaub" im Gesetzestext verwendet wird. Die neuen
allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei
Elternzeit nach dem BEEG werden umgehend nach dessen Inkrafttreten
erlassen. Dabei sei die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Der Zeitpunkt für die Zuleitung der Verwaltungsvorlage an die
Länderkammer könne aber noch nicht benannt werden,
heißt es in der Antwort. Es gebe aber für die
Länder keine Grundlage, eigene Verwaltungsvorschriften zu
verfassen.
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