Berlin: (hib/VOM) Die im Zusammenhang mit
der "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication"
(Swift) in die Schlagzeilen geratenen Vorgänge werden zwischen
den Datenschutzaufsichtsbehörden und dem Zentralen
Kreditausschuss der deutschen Banken voraussichtlich am 26. Oktober
erörtert. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2741) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/2558) hin. Durch Veröffentlichungen in
US-Medien war bekannt geworden, dass sich verschiedene
US-Behörden nach dem 11. September 2001 Zugang zu den
Zahlungsverkehrsdaten von "Swift" verschafft haben, um diese mit
dem Ziel auszuwerten, die Finanzierung des Terrorismus zu
bekämpfen. "Swift" als Genossenschaft mit Sitz in Belgien war
1973 von der internationalen Kreditwirtschaft gegründet
worden, um ein modernes und sicheres internationales
Nachrichtenübermittlungssystem für Finanztransaktionen zu
schaffen. Andere Anbieter, die diesen Service weltweit
übernehmen, gibt es nach Regierungsangaben nicht, sodass
deutsche Kreditinstitute keine Alternative zur Nutzung der
"Swift"-Dienste haben. Fest stehe, dass "Swift" Transaktionsdaten
auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung
überlassen hat, ohne dass es zu einer Vollstreckung von
Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen
Überprüfung und einer nachträglichen Information der
"Swift"-Nutzer gekommen sei. Die Ermittlungen zur Aufklärung
des Sachverhaltes und zur Auswertung der "Swift"-Daten durch
US-Behörden seien noch nicht abgeschlossen, heißt es in
der Antwort. Die Bundesregierung bemühe sich beim
US-Finanzministerium um weitere Erläuterungen zum Sachverhalt.
Ebenso werde geprüft, ob "Swift" oder deutsche Kreditinstitute
gegen deutsches Recht verstoßen haben. Diese Frage werde
zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden, den
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und dem
Zentralen Kreditausschuss, dem Spitzenverband der deutschen Banken,
diskutiert. Die von den deutschen Banken an "Swift"
weitergeleiteten Daten enthielten neben der Höhe der
Transaktionen zumindest den Namen des Auftraggebers und des
Empfängers sowie den Verwendungszweck. Bei einem
Überweisungsauftrag in einen Staat außerhalb der EU
enthalte der Datensatz außerdem die Anschrift des
Überweisenden. Das Bundesfinanzministerium habe zum Ausdruck
gebracht, dass die deutschen Banken als Anteilseigner von "Swift"
dafür sorgen müssten, dass das Unternehmen die Daten nur
so verwendet, wie es datenschutzrechtlichen Vorschriften und
Verschwiegenheitspflichten entspricht.