Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
hält eine Bundessteuerverwaltung für einen Erfolg
versprechenden Weg zu einem einheitlichen und wirkungsvollen
Steuervollzug. Dazu sei allerdings eine Verfassungsänderung
erforderlich, der die Länder bislang "ganz überwiegend"
ablehnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/2722) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2526) zur Steuerbürokratie in
Deutschland. Aus diesem Grund sei "in absehbarer Zeit" nicht damit
zu rechnen, dass dieser Vorschlag realisiert wird. Die
Bundesregierung habe sich den bei den Beratungen der
Föderalismuskommission vom Bundesfinanzministerium vertretenen
Ansatz zu eigen gemacht, dem Bund die Verwaltungskompetenz für
jene Steuern zuzuweisen, deren Aufkommen Bund und Ländern
gemeinsam zustehen (Gemeinschaftssteuern). Als "kleine Lösung"
sei im bereits verabschiedeten
Föderalismusreform-Begleitgesetz vorgesehen, die
Rechtsposition des Bundes in der steuerlichen Auftragsverwaltung zu
stärken. Mittelfristig verfolge die Regierung jedoch weiterhin
die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung für die
Gemeinschaftssteuern. Feststellungen des Bundesrechnungshofs und
der Rechnungshöfe der Länder hätten gezeigt,
heißt es in der Antwort weiter, dass komplizierte
steuerrechtliche Sachverhalte in den Finanzämtern immer wieder
zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung führen. Als
Folge davon sei es zu teilweise gravierenden Steuerausfällen
gekommen. Dabei sei zu beobachten gewesen, dass die Länder
innerhalb von sechs Jahren rund 12.900 Stellen in den
Finanzämtern abgebaut hätten. Was Organisation, Personal
und Haushalt angehe, könne die Bundesregierung nicht direkt
auf die Länder einwirken. Mit dem
Föderalismusreform-Begleitgesetz werde es jedoch möglich,
ein bundesweit einheitliches Verwaltungs-Controlling
einzuführen und damit eher mittelbar auf die Länder
einzuwirken. In der vergangenen Wahlperiode von 2002 bis 2005 habe
das Bundesfinanzministerium 616 Schreiben an die Finanzverwaltung
herausgegeben, von denen immer noch 547 gültig seien. Die
Regierung sieht darin keine Erschwernis der Arbeit in den
Finanzämtern, sondern ein "unverzichtbares Hilfsmittel"
für die Steuerverwaltung, um die Rechtslage, etwa im Hinblick
auf die Rechtsprechung, zu erläutern. Eine abschließende
Beurteilung der Effizienz der deutschen Steuerverwaltung im
europäischen Vergleich hält sie nicht für
möglich. Eine föderal organisierte Steuerverwaltung sei
jedoch immer mit "gewissen Effizienznachteilen" verbunden. Auf die
Frage, wie die Regierung zur Empfehlung des Bundesrechnungshofs
steht, bundesweit ein vollelektronisches Veranlagungsverfahren
einzuführen, antwortet die Regierung, dies sei nur
schrittweise möglich, werde jedoch befürwortet.
Voraussetzung dafür sei, dass in allen Ländern eine
einheitliche Software anstelle der ländespezifischen
Automationsunterstützungen für das Besteuerungsverfahren
eingesetzt wird. Ein schneller und produktiver Einsatz einer
einheitlichen Software sei das Ziel des Bundes im Rahmen seiner
Beteiligung am Vorhaben "Konsens" der Finanzministerkonferenz des
Bundes und der Länder ("Konsens" steht für "koordinierte
neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung"). Der Bund
könne jedoch nicht ein eigenes Automationsverfahren entwickeln
und dieses im Steuerveranlagungsverfahren der Länder gegen die
Ländermehrheit einsetzen. Erste Schritte für ein
vollelektronisches Veranlagungsverfahren seien zusammen mit allen
Ländern jedoch bereits realisiert worden.