Berlin: (hib/CMU) Bundesrecht, das nach der Föderalismusreform durch Landesrecht ersetzt werden kann, entfällt zunächst nicht. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2691) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2545). Gesetze des Bundes blieben so lange gültig, bis die Länder sie neu gefasst hätten. Ein sofortiger "Entfall" sei bei keinem Gesetz gegeben, so die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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