Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
sieht derzeit keinen Anlass, gegen den Verkauf und allgemein die
Übertragung von Immobilienkrediten gesetzgeberisch tätig
zu werden. Wie es in ihrer Antwort (
16/2844) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2582) zu den Auswirkungen solcher
Verkäufe an US-Finanzinvestoren heißt, sei die freie
Übertragbarkeit von Kreditforderungen durchaus positiv. Sie
ermögliche es, die Verteilung von Risiken innerhalb des
Finanzsystems zu optimieren und diene damit der
Finanzmarktstabilität. Im Übrigen seien deutsche Gerichte
bereits damit befasst, die Zulässigkeit des Verkaufs und der
Übertragung vor allem wackeliger Kredite zu prüfen. Die
Fraktion hatte sich auf Presseberichte berufen, wonach deutsche
Banken Immobilienkredite in Höhe von knapp 30 Milliarden Euro
an den US-Investor "Lone Star" verkauft hätten. Der
Käufer sei in "legaler, aber ungewöhnlich harter Weise"
gegen die Kreditnehmer, einfache "Häuslebauer", vorgegangen.
Ihnen seien nach Ablauf der Zinsbindung nicht weiterhin
übliche Konditionen angeboten worden, sondern Zinsen und
Tilgungsraten, die bis zu 50 Prozent über den ausgelaufenen
Konditionen liegen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die
Schuldner von Immobilienkreditforderungen bereits nach geltendem
Recht geschützt. Das deutsche Recht kenne Schutzmechanismen,
die den Betroffenen gegenüber einem Forderungskäufer zur
Seite stehen, wie das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte
und das Verbot treuwidrigen Verhaltens. Es gebe keinen Anlass, die
wirtschaftliche Betätigung ausländischer Unternehmen in
Deutschland mit der Begründung einzuschränken, die dabei
erzielten Gewinne würden nicht zugunsten des deutschen Fiskus
besteuert.