Berlin: (hib/VOM) Nach Verzögerungen bei der Einführung eines Energieausweises für Gebäude erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 16/2821). Bis zum 4. Januar dieses Jahres, so die Fraktion, hätte die Bundesrepublik die EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen müssen, wonach beim Bau, Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer oder potenziellen Käufer oder Mieter ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" des Gebäudes vorgelegt werden soll. Im April hätten das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium einen Vorschlag präsentiert, der die Wahlfreizeit zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis zugelassen habe. Das Bundesumweltministerium habe diese Wahlfreiheit jedoch abgelehnt, so die Liberalen.
Sie wollen wissen, ob die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie gegen die Bundesrepublik vorgehen will und wann die Regierung den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung vorlegen will. Die Regierung soll mitteilen, was aus ihrer Sicht gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis spricht und welche Alternativvorschläge sie hat. Die Fraktion will ebenso erfahren, weshalb Käufer von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser "objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften" ausgeschlossen werden sollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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