Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales will am 16. Oktober in getrennten
öffentlichen Anhörungen Sachverständige zu zwei
Gesetzentwürfen der Bundesregierung befragen. Sie finden
jeweils im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt. Im
Mittelpunkt der ersten Anhörung von 9.30 Uhr bis 11 Uhr steht
ein Regierungsentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
(
16/1936). Darin geht es um die
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Im so
genannten Omnibusverfahren sollen mit dem Entwurf zudem eine ganze
Reihe anderer Aspekte neu geregelt werden. Angestrebt wird etwa
eine Klarstellung, dass Schwerbehinderte öffentliche
Verkehrsmittel auch ohne Begleitpersonen kostenlos nutzen
dürfen. Darüber hinaus will die Koalition das
Dachdeckerhandwerk in das neue Saisonkurzarbeitergeld einbeziehen.
Schließlich soll die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen
aus DDR-Zeit, die zur Klärung von Rentenansprüchen
notwendig sind, um fünf Jahre verlängert werden. Eine
Verlängerung um sechs Jahre verlangt die Fraktion Die Linke in
einem Antrag (
16/2746), der ebenfalls auf der Tagesordnung
der Anhörung steht. In der zweiten Anhörung von 11.30 Uhr
bis 13 Uhr sollen die Sachverständigen zu einem
Regierungsentwurf (
16/2711) Stellung nehmen, mit dem
Sozialhilfeempfänger in Ost- und Westdeutschland
gleichgestellt werden sollen. Vom 1. Januar 2007 an steigt danach
der Regelsatz im Osten von 331 auf 345 Euro. Ein Knackpunkt
dürfte die geplante Umstellung vom so genannten Brutto- auf
das Nettoprinzip bei der Sozialhilfe für in Heimen wohnende
Behinderte werden. Bislang gehen die Sozialhilfeträger bei
dieser "stationären Eingliederungshilfe" für Menschen mit
Behinderungen in Vorleistung (Bruttoprinzip), die benötigten
Leistungen werden in vollem Umfang finanziert und den Einrichtungen
als Vergütung ausgezahlt. Die Kostenbeteiligung der
Behinderten wird im Nachhinein ermittelt. Mit der Einführung
des Nettoprinzips müssten Behinderte ihren Anteil an den
Kosten der Eingliederungshilfe selbst ermitteln und vorfinanzieren,
indem sie beispielsweise dem Wohnheim, in dem sie betreut werden,
entsprechende Geldbeträge überweisen. Darum geht es unter
anderem auch in zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (
16/2750 und
16/2751) und der Fraktion Die Linke (
16/2743), die ebenfalls Gegenstand der
Anhörung sind.