Berlin: (hib/MPI) Nach einem
interfraktionellen Vorstoß für ein Rauchverbot macht
sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun in einem
eigenen Antrag (
16/2805) für einen umfassenden
Nichtraucherschutz stark. Die Bürger müssten
"unverzüglich durch geeignete rechtliche Regelungen" in allen
öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden,
insbesondere in Schulen und Krankenhäusern vor Zigarettenqualm
geschützt werden, fordern die Grünen. Dafür
müssten Bund, Länder und Kommunen in ihren
Zuständigkeitsbereichen Sorge tragen. Ferner sei die
Arbeitsstättenverordnung so zu fassen, dass Arbeitnehmer
wirksam vor dem Passivrauchen geschützt werden. Die
Abgeordneten verlangen vor allem, die Ausnahmeregelung für
"Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr", also auch Hotels und
Gaststätten, zu streichen. Laut Antrag soll es auch
Rauchverbote in Bahnen und Bussen geben. Zudem müsse vom 1.
Januar 2007 an in allen Sitzungsräumen, gastronomischen
Einrichtungen und Verkehrsflächen des Deutschen Bundestages
das Rauchen verboten werden, fordert die Fraktion. Den
interfraktionellen Antrag (
16/2730) tragen 144 Parlamentarier von SPD, CDU
und Die Linke mit. Um einen der beiden Anträge zu
beschließen, müssten im Bundestag mindestens 281
Abgeordnete zustimmen. Da insbesondere ein Rauchverbot in
Gaststätten umstritten ist, gilt die Mehrheit nicht als
sicher. Die Koalitionsspitzen hatten sich kürzlich auf die
Einsetzung einer Arbeitsgruppe zusammen mit der Bundesregierung
geeinigt, um Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zu beraten. Zur
Begründung heißt es: "Passivrauchen schadet allen." Nach
Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen stürben
in Deutschland jährlich rund 110.000 bis 140.000 Menschen an
den Folgen tabakbedingter Erkrankungen. Tabak töte somit weit
mehr Menschen als Alkohol, Aids, Heroin und Unfälle im
Straßenverkehr. Vorsichtige Schätzungen über die
durch Rauchen verursachten Folgekosten beliefen sich auf zirka 17
Milliarden Euro