Im Bundestag notiert: Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen
Recht/Gesetzentwurf - 11.10.2006
Berlin: (hib/BOB) Die EU und Dänemark
(das an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nicht
teilnimmt) haben im Oktober vorigen Jahres ein Abkommen über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen unterzeichnet. Die Regierung hat dazu einen
Gesetzentwurf (
16/2857) vorgelegt, da das Abkommen noch durch
innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten ergänzt
werden müsse, ehe es angewendet werden könne.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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