Berlin: (hib/VOM) Der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des
Unterhaltsrechts (
16/1830) steht im Mittelpunkt einer
öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag,
dem 16. Oktober. Darüber hinaus liegt den Abgeordneten ein
Antrag der FDP-Fraktion vor, das Unterhaltsrecht sozial und
verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
anzupassen (
16/891). Als Sachverständige hat der
Ausschuss Professor Marianne Breithaupt von der Fachhochschule
Landshut, die Fachanwältin für Familienrecht Margret
Diwell aus Berlin, Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf, Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen
Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg,
Jutta Puls, Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen
Familiengerichtstages, Ingeborg Rakete-Dombeck, Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins,
Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht aus Euskirchen,
Professor Dieter Schwab von der Universität Regensburg und
Professor Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen
Familiengerichtstages in Köln, geladen. Die Anhörung
beginnt um 13 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.