Berlin: (hib/HIL) Über
Möglichkeit und Folgen eines verbindlichen Mitwirkungsrechts
kommunaler Spitzenverbände bei der Erarbeitung von
Gesetzentwürfen, Verordnungen und im Gesetzgebungsverfahren
informiert sich der Innenausschuss am 16. Oktober in einer
öffentlichen Anhörung. Grundlage ist ein Antrag der
Linksfraktion (
16/358), die fordert, den Deutschen
Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen
Städte- und Gemeindebund in den Gesetzgebungsprozess
einzubeziehen, sobald Kommunen betroffen sind. So werde
gewährleistet, dass mögliche Auswirkungen eines Gesetzes
bereits in einem frühen Stadium der Gesetzgebung von den
Kommunen selbst bewertet werden können, heißt es in dem
Antrag. Als Experten geladen sind Professor Peter M. Huber, Inhaber
des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und
Staatsphilosophie an der Universität München, Georg
Schlenvoigt, Oberbürgermeister a. D. aus Crailsheim, Professor
Edzard Schmidt-Jortzig von der Universität Kiel und Friedrich
Slovak vom Österreichischen Städtebund. Die Anhörung
beginnt um 14 Uhr und findet im Raum 2.300 des
Paul-Löbe-Hauses statt.