Berlin: (hib/BOB) Nach dem deutschem Urheberrecht gehen die Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten an Filmen und Dokumentationen nicht automatisch auf die Sendeunternehmen über. Daher gebe es keinen Anlass, die Änderung des Medienrechts in Großbritannien hierzulande nachzuvollziehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2850) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2589) betont. Vielmehr müssten sich die Sender die Nutzungsrechte vertraglich von den Rechteinhabern einräumen lassen. Im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung könnten beide Seiten die Modalitäten der Nutzung individuell regeln.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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