Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Eichgesetzes ( 16/2920) vorgelegt. Ziel ist es, das Gesetz an Vorgaben der Europäischen Union sowie an die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Unter anderem wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt neue Aufgaben zuzuweisen und Vorschriften zur Aufsicht über den Messgerätehandel zu erlassen.
Die Regierung betont, sie wolle auf längere Sicht das Eichrecht insgesamt modernisieren und deregulieren. Dazu sei vorgesehen, stärker als bisher private Stellen einzuschalten. Auch sollen das Einheitengesetz und das Zeitgesetz zusammengefasst und die Zuständigkeiten der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt präzisiert werden. Die Regierung will dazu demnächst Gesetz- und Verordnungsentwürfe vorlegen. Die jetzige Gesetzesänderung solle dagegen lediglich die Messgeräterichtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen, weil dies im Interesse der deutschen Hersteller von Messgeräten liege.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Länder bei einer Privatisierung von Eichaufgaben ein System zur Akkreditierung der zugelassenen Privatbetriebe einführen müssten. Dadurch würde sich der Überwachungsaufwand der Eichverwaltungen in den Ländern erhöhen, während gleichzeitig Einnahmen wegfielen. Die Länder, heißt es in der Stellungnahme, erwarteten hier vom Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung diese Einschätzung nicht. Die Marktaufsicht sei Teil des Vollzugs des Eichrechts und falle einschließlich ihrer Finanzierung in die Zuständigkeit der Länder. Im Zuge der bevorstehenden Reform des Eichrechts werde angestrebt, den Ländern einen klareren Rechtsrahmen für den Vollzug des Eichrechts und damit auch der Marktaufsicht zu bieten, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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