Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/2951) zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt. Ziel einer Änderung des Tabaksteuergesetzes ist es dabei, die Freimengenregelung, innerhalb der Zigaretten steuerfrei aus den 2004 der EU beigetretenen Staaten außer Malta und Zypern nach Deutschland gebracht werden dürfen, zum 1. Januar 2007 auf die neuen Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien zu erweitern. Um der Tabakindustrie aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar frühzeitig neue Steuerzeichen zur Verfügung stellen zu können, soll darüber hinaus die Mindeststeuer für den Zeitraum vom 15. Februar 2007 bis zum 14. Februar 2008 festgelegt werden. Sie soll 17,11 Cent je Zigarette abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises, höchstens jedoch 14,07 Cent pro Stück betragen. Die heute als Filterzigarillos ("Zigarettos") bekannten Tabakwaren sollen statt mit dem Steuertarif für Zigarren und Zigarillos mit dem für Zigaretten versteuert werden. Diese Produkte hätten in der Regel ein Gewicht von weniger als einem Gramm und seien mit einer aus geschnittenem Tabak bestehenden Einlage gefüllt, die der einer Zigarette ähnelt, heißt es in dem Entwurf. Bei der Änderung des Kaffeesteuergesetzes handelt es sich den Angaben zufolge um eine Rechtsbereinigung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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