Bulgarien und Rumänien: Regierung schränkt
Arbeitnehmerfreizügigkeit ein
Europa/Gesetzentwurf - 18.10.2006
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
den Zuzug rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer nach dem
EU-Beitritt beider Staaten begrenzen. In einem Gesetzentwurf (
16/2954) legt die Regierung fest, dass
bulgarische und rumänische Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des
voraussichtlichen Beitritts am 1. Januar 2007 seit einem Jahr
rechtmäßig beschäftigt sind, einen
uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zum deutschen
Arbeitsmarkt haben sollen. Deren Familienangehörige bekommen
den Angaben zufolge diesen Anspruch, wenn sie zum Zeitpunkt des
Beitritts ihren rechtmäßigen Wohnsitz bei dem
Arbeitnehmer im Bundesgebiet haben oder sich danach seit mindestens
18 Monaten in Deutschland aufhalten. Ab dem dritten Jahr nach dem
Beitritt - also wahrscheinlich ab dem 2. Januar 2009 - sollen
Familienangehörige ohne Voraufenthaltszeiten nach Deutschland
kommen dürfen. Zur Begründung heißt es, der
Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien sehe dieselben
abgestuften Regelungen zur Herstellung der uneingeschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit vor wie seinerzeit für
Tschechien, Estland, Ungarn und die sieben weiteren
Beitrittsstaaten der jüngsten EU-Erweiterungsrunde. Danach
könnten die bestehenden nationalen Regelungen für den
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit
von bis zu sieben Jahren beibehalten werden. Aufgrund der
Arbeitsmarktlage mache Deutschland davon Gebrauch.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf