Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zentrale Verbindungsstelle für die Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen Gesetze zum Schutze der Verbraucher benennen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/2930) hervor, mit dem eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständigen nationalen Behörden umgesetzt werden soll. Darin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zentrale Verbindungsstelle und eine oder auch mehrere für die Durchsetzung zuständige Behörden zu benennen. Die zuständige Behörde müsse über bestimmte Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse verfügen, um einen Verstoß effektiv unterbinden zu können. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, an Stelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Behörde das Bundesamt für Justiz zu benennen. Dies lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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