Berlin: (hib/VOM) Die Steuerklassen III, IV und V sollen wegfallen. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/3023), der die Steuervereinfachung zum Ziel hat. Anstelle der Zusammenveranlagung von Ehepaaren wollen die Abgeordneten eine Individualbesteuerung einführen. Für die Alleinerziehenden wollen sie allerdings die Steuerklasse II erhalten, um den Entlastungsfreibetrag in die Steuerkarte eintragen zu können. Für weitere Beschäftigungsverhältnisse solle es auch künftig die Lohnsteuerklasse VI geben. Alle anderen Lohnsteuerpflichtigen sollen in die Lohnsteuerklasse I eingestuft werden.
Das Ehegattensplitting will die Fraktion in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag in Höhe von 10.000 Euro für Unterhaltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern umwandeln. Diese Neuregelung solle sowohl für Ehepaare als auch für gleichgeschlechtliche Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gelten. Bei unterschiedlichen Einkommen beider Partner solle ein Teil des Einkommens auf den Partner steuerfrei übertragbar sein, und zwar bis zur Höhe von maximal 10.000 Euro. Für einkommensstarke Haushalte würde damit die bisherige Ersparnis durch das Ehegattensplitting sinken. Mit den erhofften steuerlichen Mehreinnahmen wollen die Grünen die Kinderbetreuung ausbauen und finanzieren. Durch den übertragbaren Höchstbetrag würden die Unterhaltspflichten zwischen den Partnern steuerlich berücksichtigt. Das verfassungsrechtliche Gebot der "sozialrechtlichen Einstandspflicht" in der Ehe werde dadurch eingehalten, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf