Berlin: (hib/ANK) Der Bundesrat fordert in
seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Erleichterung von
Planungsvorhaben (
16/2496) unter anderem mehr Ausnahmen von der
Planungsbeschleunigung. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die
Bundesregierung (
16/2932) hervor. So dürften Hochwasser-
und Störfallvorsorge aufgrund von komplexen Bewertungsfaktoren
nicht beschleunigt behandelt werden. Darüber hinaus wären
Bauanträge innerhalb eines Monats nicht gründlich genug
zu prüfen. Sollte es dann doch zu Mängeln kommen,
müsse die Baugenehmigung entzogen und neu beantragt werden.
Dieser Vorgang würde das gesamte Bauverfahren eher in die
Länge ziehen, als es zu beschleunigen. Die Bundesregierung
erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie werde auf die
meisten der Vorschläge des Bundesrates im weiteren
Gesetzgebungsverfahren Stellung nehmen. Die Ein-Monats-Frist zum
Prüfen von Bauanträgen solle jedoch bestehen bleiben. Der
Forderung des Bundesrates nach der Entwicklung eines vereinfachten
Ausgleichsbetragsermittlungsverfahrens stimmt die Regierung
zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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