Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat
bestätigt, dass in Einzelfällen EU-Dokumente nicht
vollständig ins Deutsche übersetzt worden sind. Dabei
handele es sich in der Regel um Dokumentenanhänge, schreibt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2910) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2693). In diesen Fällen werde eine
Übersetzung nachträglich eingefordert. Darüber
hinaus setzt sich die Regierung zum Teil auch im Vorfeld des
Erscheinens von Dokumenten für eine Übersetzung ein,
heißt es weiter. So seien beispielsweise die
Fortschrittsberichte zum EU-Beitritt Rumäniens und Bulgarien
seitens der EU-Kommission auch in deutscher Fassung vorgelegt
worden, "nachdem der Bundestag und die Bundesregierung in dieser
Angelegenheit interveniert hätten". Des Weiteren lehnt die
Bundesregierung Englisch als alleinige Arbeitssprache in den
EU-Institutionen ab. Dies sei "mit der kulturellen Vielfalt Europas
und den Geboten der Transparenz und der demokratischen Kontrolle
durch Parlament und Zivilgesellschaft nicht vereinbar", heißt
es dazu in der Antwort.