Im Bundestag notiert: Krankenversicherung von
Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren
Arbeit und Soziales/Antwort - 25.10.2006
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesregierung
liegen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über die
Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25
Jahren vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass "die Zahl dieser
Personen verhältnismäßig klein ist", schreibt die
Regierung in ihrer Antwort (
16/2939) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2846). Konkret ging es den Abgeordneten um
Menschen im Alter zwischen 23 und 25 Jahren, die zur
Bedarfsgemeinschaft der Eltern gezählt werden, aber aufgrund
ihres Alters nicht mehr über diese krankenversichert sind. Die
jungen Menschen, die nach der Neuregelung des Zweiten
Sozialgesetzbuches wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes keinen
Anspruch auf Leistungen haben, müssen sich selbst
versichern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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