Berlin: (hib/ANK) Die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle ist gewährleistet, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2947) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2829). Die Antidiskriminierungsstelle könne durch sachgerechte und ausführliche Information helfen, Konflikte beizulegen. Sie sei nur dem Gesetz unterworfen und könne so mit den Beauftragten der Bundesregierung und des Bundestages "auf gleicher Augenhöhe" kooperieren. Die unabhängige Arbeit der Stelle werde durch das Vorschlagsrecht der Bundesregierung bei der Ernennung der Leitung nicht beeinflusst.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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