Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert
den Bundestag in einem Antrag (
16/3055) auf, die Bauabzugssteuer abzuschaffen
und den Vollzug der Steuergesetze durch die Länder zu
verbessern. Nach Darstellung der Fraktion müssen seit Anfang
2002 für Bauleistungen an Unternehmen oder an
öffentlich-rechtliche Stellen 15 Prozent als Steuerabzug vom
Leistungsempfänger einbehalten werden, wenn die Baufirma dem
Empfänger keine gültige Freistellungsbescheinigung des
Finanzamtes vorlegen kann. Ziel dieser Bauabzugssteuer ist es der
Fraktion zufolge, die illegale Betätigung im Baugewerbe zu
bekämpfen. Die Fraktion verweist auf einen Bericht des
Bundesrechnungshofs, wonach die Bauabzugssteuer die Situation nicht
verbessert habe. In über 95 Prozent aller Fälle
würden die Finanzämter Freistellungsbescheinigungen
erteilen. Der Bundesrechnungshof halte die Steuer in ihrer
derzeitigen Form für unzureichend, um gegen Betrugsmodelle und
illegale Betätigung im Baugewerbe vorzugehen. Er habe vielmehr
eine bundesweite Vernetzung der Sonderermittlungsstellen,
Steuerverhandlungsstellen, und Außendienste vorgeschlagen.
Die Abgeordneten schließen daraus, dass die Bauabzugssteuer
die Finanzverwaltung und die Betriebe mit Kosten und
bürokratischem Aufwand belastet. Ihre Ziele könnten am
ehesten durch einen effektiven Vollzug der Steuergesetze erreicht
werden. Dazu sei eine bessere Zusammenarbeit der
Landesfinanzverwaltungen erforderlich. Das aufwändige
Freistellungsverfahren könne entfallen, weil die angepeilten
Ziele damit ohnehin nicht erreicht würden, heißt es in
dem Antrag (
16/3055).