Berlin: (hib/ANK) Mehr
Einflussmöglichkeiten für die Länder fordert der
Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (
16/2931) weiter hervorgeht, verlangen die
Bundesländer ein Mitspracherecht bei der Anerkennung von
Umweltverbänden. Außerdem fordert der Bundesrat eine
räumlich begrenzte Klagebefugnis für Umweltverbände.
Eine Vereinigung aus Kiel solle zum Beispiel nicht ohne weiteres in
Bayern klagen können. Die Bundesregierung lehnt die
Änderungsvorschläge der Länder ab. Der Gesetzentwurf
müsse vor allem die Vorgaben der Europäischen
Gemeinschaft umsetzen, erklärt die Regierung in ihrer
Gegenäußerung. Die Frist dazu sei bereits abgelaufen und
ein bereits eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren stehe kurz
vor dem Abschluss. Die Stellungnahme des Bundesrates stehe nicht im
Einklang mit der umzusetzenden EG-Richtlinie.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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