Im Bundestag notiert: politisch motivierte
Kriminalität
Inneres/Antwort - 30.10.2006
Berlin: (hib/ANK) Für die Einordnung
von Straftaten als politisch motivierte Kriminalität sind die
örtlichen Polizeidienststellen zuständig. Die Bewertung
und Erfassung der Taten erfolge nach einheitlichen Kriterien,
antwortet die Bundesregierung (
16/3058) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2866). Das Bundeskriminalamt als
Zentralstelle erstelle aus diesen gelieferten Daten eine Statistik
zur politisch motivierten Kriminalität. Die Linke machte in
ihrer Anfrage auf Unstimmigkeiten zwischen offiziell
bestätigten und von unabhängigen Stellen ermittelten
Opferzahlen rechtsextremer Gewalt aufmerksam.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf