Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion fordert
die Bundesregierung auf, "umgehend" ein Diskriminierungsverbot, das
in einem Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten enthalten ist, dem Bundestag zur
Entscheidung vorzulegen. Wie sie in einem Antrag (
16/3145) deutlich macht, erlangt das
Zusatzprotokoll mit einer Neugestaltung des Diskriminierungsverbots
besondere Bedeutung im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz und bei
der Gleichstellung von Mann und Frau. Ungleichbehandlungen seien
danach generell nur noch dann erlaubt, wenn sie einem sachlichen
und vernünftigen Grund folgen und den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit wahren. Adressat dieser
Regelung sei der Staat beziehungsweise jede öffentliche
Stelle, einschließlich der Gerichte, des Gesetzgebers und der
Verwaltung. Verletzungen dieses Diskriminierungsverbotes
könnten vor den nationalen Gerichten, gegebenenfalls aber auch
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
geprüft werden. Das Zusatzprotokoll, das vom November 2000
stammt, war im April 2005 ohne die deutsche Ratifizierung in Kraft
getreten.