Länder sollen selbst Art der
Öffentlichkeitsinformation wählen können
Umwelt/Unterrichtung - 31.10.2006
Berlin: (hib/ANK) Die Bundesländer
sollen selbst entscheiden können, auf welchem Weg die
Öffentlichkeit über Entscheidungen und Pläne in
Umweltfragen informiert wird, fordert der Bundesrat in seiner
Stellungnahme (
16/2933) zum Gesetzentwurf über die
Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten (
16/2494). Dabei soll neben dem Amtsblatt das
Internet von den Behörden zur Veröffentlichung von
Informationen genutzt werden. Darüber hinaus kritisiert die
Länderkammer unter anderem, dass nur eine fachlich betroffene
Öffentlichkeit die Möglichkeit einer schriftlichen
Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium habe. Dies stehe
nicht im Einklang mit der zugrunde liegenden EU-Richtlinie. Die
Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung den
Forderungen der Länder weitestgehend zu. Die Behörden
sollen selbst entscheiden, ob sie neben der Bekanntmachung im
Amtsblatt eine Veröffentlichung im Internet oder in einer
örtlichen Tageszeitung wählen.
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