Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
plant keine Sanktionen, wenn Arbeitsagenturen und Kommunen den
Betreuungsschlüssel für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht einhalten. Bei den
vorgegebenen Betreuungsschlüsseln handele es sich um
"Referenzwerte, die nicht zwingend vorgegeben sind", heißt es
in der Antwort der Regierung (
16/3953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3416). Den "Hartz-IV"-Reformen zufolge soll
der Betreuungsschlüssel für die Vermittlung bei unter
25-Jährigen bei eins zu 75 und bei über 25-Jährigen
bei eins zu 150 liegen. Bei der Leistungsgewährung soll ein
Mitarbeiter für bis zu 140 Personen zuständig sein. Diese
Werte werden der Antwort zufolge nicht durchgehend erreicht. Die
Regierung fügt hinzu, dass im Rahmen der Neukonzeption der
Berechnung der Betreuungsrelationen die Bundesagentur für
Arbeit (BA) gegebenenfalls "Handlungsfelder identifizieren und
Maßnahmen vorschlagen" werde.
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