Beratung über erste 100 Änderungsanträge zur
Gesundheitsreform
Ausschuss für Gesundheit - 15.01.2007
Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss
des Bundestages hat sich mit den ersten gut 100
Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zur geplanten
Gesundheitsreform befasst. In der Sitzung am Montag ging es unter
anderem um den Sparbeitrag der Apotheken und die neue
Gebührenordnung für Ärzte. Vertreter der Koalition
verwiesen darauf, dass der Verzicht auf ein Höchstpreissystem
nicht automatisch zu einem geringeren Sparbeitrag der Apotheken
führen werde. Die Beibehaltung einheitlicher
Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige
Fertigarzneimittel soll den Änderungsanträgen zufolge mit
einer Erhöhung des Apothekenrabatts für die Krankenkassen
von 2 auf 2,30 Euro kombiniert werden. Jährlich sollen die
Apotheken dadurch Kosteneinsparungen in Höhe von rund 150
Millionen Euro erbringen. Im Laufe der Zeit werde, so die
Koalition, dies zu höheren Einsparungen führen als die im
Entwurf im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Apothekenpreise
zugrunde gelegten einmalig 500 Millionen Euro. Ferner unterstrich
die Koalition, die geplante Vergütungsreform für
ärztliche Leistungen werde 2009 kommen. Allerdings würden
die Regelungen vereinfacht und die einzelnen Umsetzungsschritte
"zeitlich gestreckt", heißt es in einem Änderungsantrag.
Die letzte Stufe des neuen Systems soll demnach 2011
eingeführt werden. Grundsätzlich geht es der Koalition
darum, ärztliche Leistungen in Euro abzurechnen und nicht mehr
mit komplizierten Punktwerten. In ihren Fragen zu den
Änderungsanträgen beschäftigten sich die
Oppositionsfraktionen unter anderem mit den
Sanktionsmöglichkeiten der Kassen gegen säumige
Versicherte angesichts der geplanten Versicherungspflicht. Sind
Versicherte mit ihren Beiträgen drei Monate im Rückstand,
sollen nach den Plänen der Koalition die Versicherer
berechtigt sein, den Anspruch auf Leistungen ruhen zu lassen, wobei
die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie
bei Schwangerschaft und Mutterschaft in Anlehnung an Regelungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes ausgenommen sind. Ein weiteres
zentrales Thema in den Nachfragen der Opposition war die von der
Koalition beabsichtigte Pflicht zur Einholung einer Zweitmeinung,
wenn es um die Verordnung von Spezialpräparaten mit hohen
Jahrestherapiekosten oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen geht.
Dazu erläuterte das Bundesgesundheitsministerium, dass der
Gemeinsame Bundesausschuss, das Gremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und
Krankenhäusern, die Details festlegen werde, etwa um welche
Präparate es sich konkret handele.
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