Berlin: (hib/VOM) Die geplante steuerliche Förderung der Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Russpartikelfiltern steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschuss am Mittwoch, dem 31. Januar. Grundlage ist der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010). Danach ist vorgesehen, dass Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten sollen, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die schon nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März diesen Jahres nachgerüstet werden, sollen die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung erhalten. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben.
Der Finanzausschuss hat als Sachverständige den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club, den Bund für Umwelt und Naturschutz, den Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Umwelthilfe, die Gesellschaft für Emissionstechnologie (Emitec), die HJS Fahrzeugtechnik GmbH&Co. KG, den Verband der Automobilindustrie, den Verkehrsclub Deutschland und den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes eingeladen. Die Anhörung beginnt um 11.30 Uhr, im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis gegen 13 Uhr dauern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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