Berlin: (hib/NCB) Deutsche Staatsangehörige werden auf USA-Flügen nicht "ausgeforscht", heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/3992) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/3884). Die mit dem so genannten "Automated Targeting System" (ATS) erfassten Personen- und Frachtdaten würden aufgrund von US-Recht gespeichert. Dabei werde aber die Verpflichtungserklärung des Department of Homeland Security zur Übermittlung europäischer Fluggastdaten eingehalten. Die ATS-Daten würden für 40 Jahre gespeichert, die Vorschriften zum ATS seien öffentlich zugänglich, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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