Berlin: (hib/VOM) Das Kuratorium der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", die vor allem zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in der NS-Zeit eingerichtet wurde, hat sich nach Ausfassung der Bundesregierung bewährt. Wie sie in ihrer Antwort ( 16/4014) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3916) feststellt, hat das Kuratorium zusammen mit dem Vorstand und den Mitarbeitern bei der Erledigung der bisherigen Aufgaben "in hervorragender Weise" mitgewirkt. Mit dem Abschluss der Zahlungen der beauftragten Partnerorganisationen an die betroffenen ehemaligen Zwangsarbeiter stelle sich die Frage, ob die bisherige Struktur der Stiftung verändert werden soll. Dies wäre nur durch eine Änderung des Stiftungsgesetzes möglich, so die Regierung. An der Meinungsbildung dazu würden sich alle im Kuratorium vertretenden Institutionen beteiligen. Dem Ergebnis dieses Verfahrens will die Regierung aber nach eigener Aussage nicht vorgreifen.
Wie es weiter heißt, bedauern sowohl die Bundesregierung als auch die Stiftung ausdrücklich, dass sich die Organisationen der Sinti und Roma in den letzten Jahren nicht auf einen Kurator einigen konnten. Im Gesetz sei vorgesehen, dass drei Organisationen der Sinti und Roma ein gemeinsames Benennungsrecht für einen reservierten Platz im Kuratorium zusteht. Allerdings hätten sich diese Organisationen bislang nicht einigen können, obwohl der Stiftungsvorstand mehrere Versuche unternommen habe, die Organisationen in dieser Frage zusammenzubringen. Noch im vergangenen Jahr habe die Stiftung ein Vorschlag der International Roma Union erreicht, der aber von den beiden anderen Organisationen nicht akzeptiert worden sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf