Berlin: (hib/HIL) Der Bundesrat will
analog zum Fernverkehr auch im Nahverkehr die Genehmigungspflicht
für die Höhe der Fahrpreise abschaffen. Stattdessen soll
eine Anzeigepflicht für die Unternehmen beim zuständigen
Bundesland eingeführt werden. Im entsprechenden Gesetzentwurf
des Bundesrates (
16/4198) heißt es, Preisänderungen
im Nahverkehr der Deutschen Bahn "führen in der Regel zu einer
breiten öffentlichen Diskussion, in der häufig der nicht
zutreffende Eindruck erweckt wird, die Länder könnten
über den Genehmigungsvorbehalt im Allgemeinen Eisenbahngesetz
die Höhe der Fahrpreise bestimmen". Tatsächlich handle es
sich jedoch lediglich um eine Prüfung formaler
Voraussetzungen; in betriebswirtschaftliche Entscheidungen der
Eisenbahnunternehmen werde bei der Prüfung nicht eingegriffen.
Die Bundesregierung hält die Bundesratsinitiative für
grundsätzlich richtig und mit wenigen Änderungen für
zustimmungsfähig. Durch die vorgesehene Anzeigepflicht werde
es deutlich weniger Fälle geben, bei denen ein Einvernehmen
der beteiligten Länder hergestellt werden müsse. "Damit
wird ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung des
bestehenden Tarifgenehmigungsverfahrens getan", heißt es in
der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf.
Allerdings sollte nach ihrer Auffassung die bisher bestehende so
genannte Auffangzuständigkeit des Bundes abgeschafft werden.
Diese ermögliche es den Ländern, die Verantwortlichkeit
bei politisch unliebsamen Entscheidungen auf den Bund zu verlagern.
Es sei nur konsequent, da die Länder für den Nahverkehr
zuständig seien, auch die verbleibenden Genehmigungsverfahren
in die Verantwortlichkeit der Länder zu überführen,
schreibt die Regierung. Außerdem lehnt sie eine reine
Anzeigepflicht ohne Rechtsfolgen ab und hält es nicht für
notwendig, wie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen, den
Eisenbahnunternehmen eine längerfristige Tarifplanung
vorzuschreiben. Die vom Bundesrat vorgesehene
Begründungspflicht für eine Fahrpreiserhöhung ist
aus Sicht der Regierung ebenfalls nicht sachgerecht, da in die
betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen nicht
eingegriffen werden soll.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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