Berlin: (hib/BOB) Die Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 28. Februar. Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung ( 16/1110) und des Bundesrates ( 16/1344) liegen dazu vor. Ziel beider Entwürfe ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, Sicherheitslücken zu schließen und die knappen Ressourcen von Justiz- und Maßregelvollzug effektiver zu nutzen. Die Reform des Maßregelrechts ist Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD.
Neun Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof; Privatdozent Klaus Hoffmann vom Zentrum für Psychiatrie, Chefarzt der Abteilung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie; Gabriele Jansen, Rechtsanwältin aus Köln; Professor Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen; Professor Rüdiger Müller-Isberner, Ärztlicher Direktor des Zentrums für Soziale Psychiatrie Haina; Jutta Muysers, Chefärztin für Forensische Psychiatrie aus Langenfeld; Professor Norbert Nedopil, Psychiatrische Klinik der Universität München; Professor Heinz Schöch, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug aus München und Gabriele Steck-Bromme, Rechtsanwältin aus Berlin. Die Anhörung beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.
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