Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke
verlangt mit Blick auf die geplante Rente mit 67 eine verbindliche
Prüfklausel. Die im Altersgrenzenanpassungsgesetz der
Bundesregierung (
16/4372,
16/4420) getroffenen Regelungen enthielten
keine konkreten Vorgaben, was zu tun ist, wenn die
Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer sich nicht
verbessert, kritisieren die Linksparlamentarier in einem Antrag (
16/4553). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
enthalte lediglich die Verpflichtung, ab 2010 alle vier Jahre
über die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsituation
älterer Arbeitnehmer zu berichten. Es würden aber keine
Kriterien genannt, wann die Rente mit 67 ausgesetzt werden
müsse. "Eine folgenlose Berichtspflicht zu beschließen,
macht daher keinen Sinn und ist zudem unredlich", betonen die
Abgeordneten. In einem weiteren Antrag (
16/4552) setzt sich Die Linke dafür ein,
die Rente mit 65 beizubehalten. Zudem müssten flexible
Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr eingerichtet
beziehungsweise bewahrt bleiben. Die Abgeordneten fordern unter
anderem, die Altersteilzeitregelungen über den 1. Januar 2010
fortzuführen und die Möglichkeit des Renteneintritts
für langjährig Versicherte nach Vollendung des 62.
Lebensjahres beizubehalten. Beschäftigte mit 40
Versicherungsjahren sollen nach den Vorstellungen der Linksfraktion
"jederzeit ohne Abschläge in Rente gehen" können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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