Berlin: (hib/FID) Eine öffentliche
Anhörung zur Sicherungsverwahrung findet am Montag, 19.
März, statt. Gegenstand des Hearings von Experten ist eine
Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Reform der
Führungsaufsicht (
16/1993), den der Ausschuss bereits am 5.
März beraten hatte. Das Justizministerium beabsichtigt mit der
Formulierung zur Sicherungsverwahrung eine Gesetzeslücke zu
schließen. Die Ergänzung bezieht sich auf die
nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung bei bereits
verurteilten Straftätern. Bisher ist diese möglich, wenn
neue Tatsachen zu Taten des Straftäters vorliegen.
Ausgeschlossen von der Regelung waren aufgrund des
Einigungsvertrags bisher Taten, die vor dem 1. August 1995 in den
neuen Bundesländern begangen wurden. Diese Einschränkung
soll nun abgeschafft werden. Zu der Anhörung geladen sind
Gerhard Altvater, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe;
Michael Haußner, Generalstaatsanwalt aus Thüringen;
Professor Jörg Kinzig, von der Universität Tübingen;
Jürgen Konrad, Generalstaatsanwalt aus Naumburg; Joachim
Renzikowski, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie
von der Universität Halle-Wittenberg; Thomas Ullenbruch,
Richter am Amtsgericht Emmendingen; Herbert Veh, Präsident des
Amtsgerichts Augsburg; und Carlo Weber, Leitender Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Die Anhörung beginnt
um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.
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