Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion tritt dafür ein, dass Vorstandsmitglieder frühestens fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln dürfen. Die Abgeordneten haben dazu in einem Gesetzentwurf ( 16/4659) eine Änderung des Aktiengesetzes vorgeschlagen. Aufgabe des Aufsichtsrates sei es, den Vorstand zu überwachen. Nach Auffassung der Fraktion gefährdet der direkte Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat eine wirksame Kontrolle der Geschäftsführung. Das ehemalige Vorstandsmitglied könnte daran interessiert sein, seine früheren, möglicherweise falschen Entscheidungen zu decken oder einen falschen Kurs des Unternehmens fortzusetzen. Eine durch fehlende Kontrolle verursachte Unternehmenspolitik treffe vor allem die Arbeitnehmer. Gehaltseinbußen, Arbeitszeitverlängerungen und Kündigungen seien häufig die Folge, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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