Berlin: (hib/SKE) Nach Ansicht der
Bundesregierung wird das 22. Gesetz zur Änderung des
Bafög weder Migranten und Flüchtlinge noch Studenten, die
im Ausland studieren wollen, benachteiligen. In ihrer Antwort (
16/4526) auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/4326) sieht die Regierung sich
außerstande, Daten zum Aufenthaltsstatus ausländischer
Schüler und Studierender zu nennen. In der
Bafög-Statistik werde nur die Staatsangehörigkeit der
Geförderten, nicht aber ihr aufenthaltsrechtlicher Status
erfasst. Die Regel, dass Vater oder Mutter mindestens drei Jahre in
Deutschland gearbeitet haben müssen, bevor ihr Kind Anspruch
auf Bafög hat, sei sinnvoll. Auf diese Weise werde
sichergestellt, dass sie finanziell zur Solidargemeinschaft
beitrügen, bevor sie davon profitierten. Die Regierung weist
auf Änderungen im 22. Änderungsgesetz hin, nach denen
erstmals ausländische Auszubildende, die dauerhaft in
Deutschland bleiben werden, elternunabhängig Förderung
beantragen können. In ihrer Antwort (
16/4550) auf eine weitere Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4369) bestreitet die Bundesregierung die
Notwendigkeit, das Bafög allein aufgrund der Erkenntnis zu
ändern, dass die Mehrkosten ärmere Studenten von einem
Auslandsstudium eher abhalten könnten als reichere.
Entscheidend für die Bewertung der Gesetzeslage sei, dass
ärmere Studenten, die Bafög erhalten, eher ins Ausland
gingen, als solche, die keine Förderung erhielten. Die
Reisekostenerstattung werde auf weltweit eine Hin- und
Rückreise sowie einen pauschalen Betrag beschränkt.
Jedoch blieben sowohl die Versicherungszuschläge sowie die
Übernahme der Studiengebühren für ein Hochschuljahr.
Die Studenten liefen nicht in Gefahr, sich
übermäßig zu verschulden, heißt es in der
Antwort.
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