Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzgesetz und damit bundeseinheitlich regeln. In einem Antrag ( 16/4761) fordern die Parlamentarier die Bundesregierung auf, ausnahmslos an allen Arbeitsstätten ein Rauchverbot durchzusetzen. Für dessen Einhaltung sollten die Arbeitgeber Sorge tragen. Die Grünen wollen Ausnahmen in speziellen, abgetrennten Raucherräumen nur dann zulassen, wenn ein vollständiger Schutz anderer vor Passivrauchen gewährleistet werden kann.
Zur Begründung heißt es, Passivrauch schade allen. Auf diese Gefährdung sei in Deutschland bislang nicht ausreichend reagiert worden. Ziel sei es, Arbeitnehmer "vor dem zwangsweisen Passivrauchen zu schützen". Die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden fänden angesichts der Gefährdung ihre Grenze. Weiter verweisen die Abgeordneten auf Erfahrungen aus Frankreich, wonach Rauchverbote ohne Sanktionsmöglichkeiten ins Leere liefen. Deshalb müsse durch "geeignete Sanktionsmechanismen" dafür Sorge getragen werden, "dass dieses Verbot ausnahmslos an allen Arbeitsstätten, einschließlich solchen mit Publikumsverkehr, durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber umgesetzt wird".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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