Berlin: (hib/MVF) Zur Umsetzung und
Effektivität der Rehabilitationsrichtlinie vom 1. April 2004
in der Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes befragt die
Fraktion der FDP die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (
16/5156). So stehe in Paragraph elf der
Richtlinie, dass Vertragsärzte, die Rehabilitationsleistungen
verordnen wollten, über eine besondere Qualifikation
verfügen müssten. Trotz einer Übergangsfrist
besitzen nach Meinung der Abgeordneten noch immer "relativ wenige"
Vertragsärzte die Zusatzqualifikation. Hinzu käme ein
zweistufiges Antragsverfahren, welches nach einer Vorabanfrage des
Arztes bei der zuständigen Krankenkasse eine ebenfalls
positive Bewertung der Rehabilitation durch die Kasse vorsähe.
Aus Sicht der Parlamentarier stellt sich damit die Frage, ob die
Rehabilitationsleistung als Pflichtleistung überhaupt die
versprochene Wirkung entfalten kann. Die FDP fragt deswegen die
Bundesregierung nach der Anzahl der Vertragsärzte mit
Zusatzqualifikation und ihrer regionalen Verteilung. Weiterhin soll
die Bundesregierung die Möglichkeit eines vereinfachten
Antragsverfahrens darlegen, so dass die Rehabilitation
gestärkt werden kann, wie als Ziel verkündet. In
Verbindung damit wollen die Abgeordneten wissen, ob mit einer
Zunahme der Rehabilitationsleistungen zu rechnen ist und wie hoch
dabei die jährliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen
Krankenversicherung ist.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf