Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
erwartet keine erheblichen oder dauerhaften Schädigungen der
Natur aufgrund des geplanten militärischen Flugbetriebs auf
dem Truppenübungs- und Luft-/Bodenschießplatz
Kyritz-Ruppiner Heide (Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern).
Darauf verweist sie in ihrer Antwort (
16/5193) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4934). Ausgeschlossen sei vor allem, dass
die Natura-2000-Schutzgebiete, die den Vorgaben der
europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unterliegen,
beeinträchtigt werden. Für das neu geplante
europäische Vogelschutzgebiet "Buchholzer Heide" in der
Nähe des Truppenübungsplatzes seien
Beeinträchtigungen zwar unwahrscheinlich, könnten jedoch
nicht völlig ausgeschlossen werden. Das vom Luftfahrtkonzern
EADS im Auftrag der Bundeswehr erstellte Lärmgutachten komme
zum Ergebnis, dass der Übungsbetrieb der Luftwaffe sich mit
den Interessen der Region vertragen wird. Untersuchungen über
die Auswirkungen des Flugbetriebs auf Investitionen und
Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft in der Region liegen
der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor, seien aber auch nicht
erforderlich. Der Übungsbetrieb und die Anflüge seien so
geplant, dass davon keine Belastungen für Investitionen
entstehen werden. Die für das gesamte Bundesgebiet geltenden
Mindestflughöhen würden erst innerhalb der Grenzen des
Truppenübungsplatzes unterschritten. Mit einer
Tourismusentwicklung wie in den Regionen an der Müritz oder um
Rheinsberg sei ungeachtet des militärischen
Übungsbetriebs nicht zu rechnen. Die Bundeswehr sei deshalb in
der Region um den Truppenübungsplatz ein "verlässlicher
Garant für sichere Arbeitsplätze". Mit der
Feststationierung eines Luftwaffenausbildungsbataillons werde die
Kauf- und Wirtschaftskraft der Region gestärkt. Rund 850
Soldaten und zivile Mitarbeiter sollen dort stationiert
werden.
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