Berlin: (hib/SUK) Fast die Hälfte der deutschen Kommunen (49 Prozent) haben im Jahr 2004 negative Finanzierungssalden ausgewiesen: Damit hat sich deren Zahl im Vergleich zu 2003 verringert. Obwohl für 2005 noch keine Daten vorliegen, erwartet die Bundesregierung, dass sich der Anteil der betroffenen Kommunen weiterhin verringern wird. Die schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/5032) auf eine Große Anfrage der Liberalen ( 16/1457). Die Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität hätten sich insgesamt auf 23,9 Milliarden Euro belaufen, davon seien 61 Prozent auf die Kommunen der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen entfallen. Insgesamt kommt die Regierung zu der Einschätzung, dass sich die finanzielle Situation der Kommunen seit 2004 positiv entwickelt. Gemessen an den Finanzierungssalden und den Gewerbesteuereinnahmen habe sich die kommunale Finanzsituation "deutlich verbessert".
Eine Verbesserung der kommunalen Einnahmemöglichkeiten ohne Belastungen der Bürger ist jedoch nach Ansicht der Regierung mit den dafür vorgesehenen klassischen Instrumenten "nicht möglich": In jeder Kommune werde über Anpassungen der Gebühren und Beiträge oder der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer diskutiert, die die Bürger und Betriebe direkt oder indirekt treffen würden. Auch die von den Kommunen immer wieder geforderte Mittelumverteilung von Bund und Ländern auf die kommunale Ebene scheide aus, "weil diese aus deren Steuereinnahmen zu finanzieren und somit auch vom Bürger aufzubringen wäre". Damit verblieben als Maßnahmen noch Vermögensveräußerungen, öffentlich-private Partnerschaften, materielle Privatisierungen, die Optimierung der Beteiligungsverwaltung oder Möglichkeiten des neuen kommunalen Steuerungsmodells (etwa Budgetierung oder Output-Steuerung).
Auf die Frage der FDP, durch welche Leistungsgesetze, andere Gesetze und Verordnungen des Bundes den Kommunen seit 1998 zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, nennt die Regierung mehrere Beispiele - darunter etwa das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie. Die dadurch entstandenen Netto-Mehrkosten beliefen sich nach Angaben der Regierung im Jahr 2003 auf etwa 1,35 Milliarden Euro, 2004 waren es 2,11 Milliarden Euro und 2005 rund 2,8 Milliarden Euro. Bei der Anwendung des Rechts der Hilfe zum Lebensunterhalt zahle der Bund im Rahmen der hälftigen Finanzierung des Wohngeldes eine Erstattung. Insgesamt hätten die Aufgabenübertragungen zu "Verschiebungen der finanziellen Be- und Entlastungen sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen den Kommunen innerhalb der Länder" geführt. Auf der Basis der Koalitionsvereinbarung setze sich die Regierung dafür ein, den Kommunen Handlungsspielräume zu erhalten und sie insbesondere nicht durch zusätzliche Aufgaben zu belasten. Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung falle nach der Finanzverfassung in die Zuständigkeit der Länder - die Regierung hat, so heißt es in der Antwort weiter, keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die in den Ländern genutzten kommunalaufsichtsrechtlichen Instrumente zur Sicherung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen "nicht bewährt hätten".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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