Berlin: (hib/SUK) Obwohl sie der
Überzeugung ist, dass Wahlcomputer "hinreichend
manipulationssicher" sind, plant die Regierung den verstärkten
Einsatz dieser Geräte nicht: Die Entscheidung über die
Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liege bei den
Städten und Gemeinden, das Innenministerium entscheide nur
über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei
Bundestags- und Europawahlen. Das teilt die Regierung in ihrer
Antwort (
16/5194) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/4994) mit. Die Sicherheit der Geräte
werde durch organisatorische Maßnahmen wie etwa Kontrollen
und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte
zur Wahl sowie die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der
eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem
geprüften Baumuster vornehmen zu können,
gewährleistet. Zudem sei die Fälschung einer Wahl
"strafbewehrt", was gegenüber Manipulationen präventiv
wirke. Bislang seien Manipulationen an Wahlcomputern in Deutschland
weder festgestellt, noch behauptet worden. Dennoch
überprüfe die Bundesregierung derzeit die
Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf. Weiter
heißt es in der Antwort, die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) sei für die Prüfung der Baumuster
zuständig. Jeder Gerätetyp werde EMV-Messungen (EMV:
Elektromagnetische Verträglichkeit) unterzogen, die zum Ziel
hätten, festzustellen, dass die Geräte weder durch
äußere Einflüsse beeinträchtigt werden noch
schädliche Einflüsse auf den Wähler hätten oder
durch elektromagnetische Abstrahlung einer gewissen Reichweite
keine Beeinträchtigung des Wahlgeheimnisses erfolge. Auch der
Quellcode der Wahlgerätesoftware werde geprüft. Bislang
seien in Deutschland 1.850 Wahlgeräte eingesetzt worden, unter
anderem in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg.
Dabei habe es keine nennenswerten technischen oder Anwenderprobleme
gegeben, geringfügige Störungen hätten problemlos
behoben werden können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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