Berlin: (hib/MPI) Knapp ein Fünftel
(19,5 Prozent) aller Kassenärzte verfügt über die
Qualifikation zur Verordnung von Leistungen der medizinischen
Rehabilitation. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (
16/5321) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5156) hervorgeht, erfüllten zum 1.
April 2007 insgesamt 23.024 Ärzte die Bedingungen nach den
Rehabilitationsrichtlinien. Weiter wird in der Antwort auf eine
gravierende regionale Verteilung der entsprechend qualifizierten
Ärzte verwiesen. Der prozentuale Anteil bewege sich zwischen
1,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und
27,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Zu
der Frage, ob sie die Zahl und Verteilung der speziell geschulten
Ärzte für ausreichend hält, antwortet die Regierung,
dass dazu die nächste Sitzung des zuständigen
Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses am 20. Juni
abzuwarten sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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Siegfried F. Wolf