Berlin: (hib/MPI) Die mögliche
missbräuchliche Ausnutzung von Arbeitslosen in
Unternehmenspraktika thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/6362). Sie bezieht sich darin auf einen
Fernsehbericht des ARD-Magazins "Report Mainz" vom 27. August.
Darin war den Angaben zufolge aus Görlitz, Düren und
Osnabrück berichtet worden, dass es zu erheblichen
Überschreitungen der maximalen Praktikumsdauer von zwölf
Wochen, zu falschen Versprechungen über anschließende
Festeinstellungen und zur Ersetzung von regulärem Personal
durch die Praktikanten gekommen sei. Im Rahmen der
Arbeitsförderung können Arbeitslose nach dem
Sozialgesetzbuch in so genannten Eignungsfeststellungen und
Trainingsmaßnahmen an Betriebe vermittelt werden. Die
Abgeordneten wollen nun wissen, wie viele dieser Praktika es in den
Jahren 2006 und 2007 gegeben hat, wie lange die Maßnahmen im
Schnitt dauerten und in wie vielen Fällen die maximale Dauer
überschritten wurde. Die Grünen fragen ferner, welche
Erkenntnisse der Bundesregierung über Mitnahmeeffekte und die
Substitution von regulären Arbeitsplätzen hat und wie sie
das verhindern will. In einer weiteren Kleinen Anfrage (
16/6375) erkundigt sich auch die Fraktion Die
Linke nach den gesetzlichen Grundlagen für Praktika von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern.
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