Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das bisherige Zivilschutzschutzgesetz fortentwickelt werden muss. Im Oktober haben die Fachleute mit ihren Beratungen begonnen, eine "abschließende politische Meinungsbildung" über ein neues Bevölkerungsschutzgesetz stehe aber noch aus. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6681). Das Bundesinnenministerium habe ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dem es im Wesentlichen um Unterstützungsleistungen des Bundes zugunsten der Länder "für die Vorbereitung auf und bei der Bewältigung von Großschadenslagen sowie eine Befreiung des Zivilschutzgesetzes von überholten Regelungen" gehe. Es sei derzeit nicht absehbar, wann es dazu ein Gesetzgebungsverfahren geben wird. Derzeit werde auch geprüft, ob ein Bevölkerungsschutzgesetz allein auf die Zivilschutzkompetenz von Artikel 73 Grundgesetz gestützt werden könne oder ob es einer zusätzlichen Gesetzgebungskompetenz bedürfe. Die Innenministerkonferenz sehe bislang keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.
Grundsätzlich strebt die Regierung nach eigenen Aussagen eine "Stärkung der Koordinierungskompetenz des Bundes" bei der Bewältigung großer Katastrophen und länderübergreifender Unfälle an. Großschadenslagen erforderten "eine Stärkung der Rolle des Bundes". Man müsse mit den Ländern diskutieren, ob dem Bund in bestimmten Fällen auch fachliche Weisungsrechte an die Landesregierung zustehen sollten - etwa in Fällen von Hochwasser oder beim flächendeckenden Ausfall kritischer Infrastrukturen. Gefragt nach der Möglichkeit einer Zentralstellenfunktion des Bundes für den Bevölkerungsschutz schreibt die Regierung in ihrer Antwort weiter, sie halte eine solche Zentralstelle "in struktureller Parallele etwa zu den Bereichen Polizei und Verfassungsschutz" für ein sachgerechtes "Bindeglied zwischen den an sich getrennten Verantwortungsräumen von Bund und Ländern".
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